wie bereits berichtet, hatte ich letztes Jahr am 22.07.2008 Klage eingereicht, beim Sozialgericht.
Nach Beratung mit meinem Anwalt, habe ich die Klage am 23.06.2009 zurück gezogen, da kein Ausblick auf Erfolg.
Gründe die zum zurückziehen der Klage führten;
-> Das Sozialgericht kann nicht entscheiden, dass Krankenkassen die Kosten für die Kryokonservierung übernehmen soll. Das Sozialgericht kann keine Normen-Kontroll-Gesetze ändern.
Normen-Kontroll-Gesetze siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle
Da es in meinen Augen eine Diskreminierung darstellt, aufgrund des
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.:2 C 11.06
möchte ich nun weitergehen, und soviele Menschen informieren, wie es geht.
Urteil des BSG vom 28.06.1990 - 3 RK 19/89
Die geltende Rechtslage untersagt den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Kryokonservierung von Sperma zu übernehmen.
-> Anwalt sagte zudem, dass die Klage von einem Klägerfreundlichen Richter angenommen wurde, dann wurde ein anderer Richter eingesetzt.
Wieso, weshalb, warum.. keine Ahnung. Dieser Richter wäre laut meinem Anwalt, ein sogenannter "Hardliner". Mein Anwalt ist kein Spezialist in Sachen.
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Mittwoch, 1. Juli 2009
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