Donnerstag, 18. Juni 2009

Einstieg Teil 2

Ich war enttäuscht, als ich die Antwort von der AOK bekommen habe.
Aber machte mir viele Gedanken, zu denen die noch in meinem Kopf schwirrten, aufgrund der bevorstehenden Chemotherapie.
Ich schrieb am Morgen den 06.05.2008 die Deutsche Krebs Hilfe in Bonn an, und versuchte denen meine Situation zu erklären.

Nur wenige Stunden nach meiner Email bekam ich schon eine Antwort, die mir wieder etwas Zuversicht gab.

Inhalt dieser Email;

Herzlichen Dank für Ihre Email.

Wir bedauern sehr, dass Sie an Hodenkrebs erkrankt sind.

Es gibt einem aktuellen Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zum Thema " Erstattung für Samenentnahme":


Ärzte Zeitung, 18.01.2007.


Erstattung für Samenentnahme vor Riskanter Operation oder Chemotherapie.

Droht einem Mann nach einem medizinisch notwendigen Eingriff die Zeugungsunfähigkeit, kann er sich zuvor Spermien entnehmen und einfrieren lassen. Die Kosten müssen ihm nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstattet werden.

Bei einem Beamten aus Rheinland-Pfalz verweigerte das Land die Beihilfe für die Spermienaufbereitung und –Konservierung, da diese keine krankheitsbedingten Aufwendungen sondern Vorsorgemaßnahmen seien.

Nach Ansicht der Richter gehörten zur Heilbehandlung aber auch Maßnahmen, die der Vermeidung des Behandlungsrisikos dienen oder geeignet sind, die eventuell durch den Eingriff entstehende Beeinträchtigung auszugleichen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.:2 C 11.06

Sprechen Sie noch mal mit Ihrer Krankenkasse und legen diesem Urteil vor.

Oben in der Anlage finden Sie auch Ansprechpartner zu diesem Thema. Wenden Sie sich dort auch noch mal(was in Ihre Nähe befindet).

Wir hoffen, Ihnen damit zu helfen und wünschen Ihnen alles erdenklich Gute!


Dieses teilte ich sofort meine Krankenkasse mit. Die Entscheidung sollte ich dann am anderen Tag erhalten.
Da es sich bei diesem Fall um einen Beamten handelte, wurde auch das Beamtenrecht angewandt, so wurde es mir von KK mitgeteilt, und man wisse nicht, ob dieses auch für das normale Sozialrecht verwendet werden darf bzw. kann.

Am darauf folgenden Tag, bekam ich die telef. Absage von der Krankenkasse. Ich bat um schriftliche Bestätigung.
Diese könnt Ihr unter folgendem Link einsehen, den ich damals bereits ins IT gestellt hatte.
Am 09.05.2008 bekam ich diesen Brief.:

http://img376.imageshack.us/my.php?i...astscanbr4.jpg

Nun, nach mehreren Emails und Telefonaten....
Die Deutsche Krebshilfe e.v. in Bonn teilte ich den oben stehenden Brief von der AOK mit und diese antworteten mir folgendes;


Dieses Urteil, (
Az.:2 C 11.06) was in der Ärzte Zeitung vom 18.01.2007 steht, auch für Kassenpatienten gilt.

Die Krankenkasse verweigerte mir dann nochmals, dass dieses nicht auf die gesetzliche Krankenkassen übertragbar ist.

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