Donnerstag, 18. Juni 2009

Einstieg, meine Geschichte

Hier der einstieg in meine Geschichte;

Ich habe am 11.3.2008 von meinem Urologen die Diagnose Hodenkrebs bekommen. Durch Selbsttastung habe ich dieses entdeckt.
Am 2.4.2008 hat man mir den rechten Hoden entfernt, da dieser einen Dreiteiligen-Mischtumor enthielt, der zum Teil bösartig war.
Zum Glück keine Metastasen im Abdomen und Thoraxbereich.
Am 13.5.2008 bin ich zur Chemotherapie aufgebrochen, diese fand in 2 Zyklen stationär im Kkh statt.
Ich wollte damals mein Sperma, vor der Chemotherapie konservieren, aufgrund der bevorstehenden Chemotherapie, die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ich unfruchtbar bleibe.
Dieses bestätigten mir behandelten Ärzte.
Die Karenzzeit nach der Chemotherapie beträgt laut den Ärzten mind. 5 Jahre.
Später kamen neue Zahlen, wie 2 Jahre, 3 Jahre.
Da ansonsten Missbildungen und anderes auftreten wird oder kann.
Ich selbst habe auch eine Missbildung; eine doppelte Lippen-Gaumen-Kiefer-Spalte, die seit Geburt besteht.
Operativ wurde alles in den Jahren von 1980-1999 behandelt.
Ich habe keine großen Einschränkungen deswegen.
Erblich bin ich dann auch eventuell schon vorbelastet, oder könnte es sein.

Ich habe mich informiert, wie die Kosten sind, und stellte fest, dass dieses mir definitiv zu hoch ist. Mir ist bewusst, welcher Aufwand und welche Kosten dort hinter stecken.
Zudem bezog ich dann bald schon Krankengeld, da keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber mehr stattgefunden hat. Und meine laufenden Kosten konnte ich grad so mit dem Krankengeld decken.
Ich wendete mich an meine Krankenkasse, Anfang Mai 2008.
Kurz und knapp verweigerte mir die Krankenkasse, die Erstattung der Kryokonservierung.

Die Begründung der Krankenkasse (AOK) am 5.5.2008 lautete wie folgt;


Leider können wir die Kosten der Kryokonservierung nicht übernehmen.
"Durch das Einfrieren und Aufbewahren von Sperma wird weder eine Krankheit behandelt noch werden Krankheitsbeschwerden gelindert oder vor einer Verschlimmerung bewahrt. Dieses wurde durch ein Urteil vom Bundessozialgericht vom 26.6.1990 bestätigt."



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